_ vor dem WSG wie auch die Würdigung der Aussagen von Zeugin F.________ und die u.a. daraus gezogenen Schlüsse in Bezug auf die Täterschaft des Gesuchstellers (pag. 115 ff.). 5. In der mit Verfügung vom 18. November 2019 angesetzten Frist zur Duplik liessen sich die Gesuchsgegner 1-3 nicht mehr vernehmen. In der Folge erklärte die Kammer den Schriftenwechsel als abgeschlossen und stellte einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (pag. 139 ff.).