2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘000.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 18. November 2019 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: