Hinzu kommt, dass die APAP-Therapie — entgegen den Vorbringen im vorliegenden Beschwerdeverfahren — von den Fachpersonen als rein objektiv erfolgreich bezeichnet wurde. Sie wurde eingestellt wegen subjektiver Wirkungslosigkeit und Malcompliance, dann auch wegen Symptomen im Sinne der Tonsillitis. Zudem wurde festgehalten, dass die Therapie vom Beschwerdeführer lediglich an 31 von 90 Tagen durchgeführt wurde, er in dieser Zeit auch abends in schadhafter Weise Alkohol konsumierte, wodurch er eine Verstärkung der OSA riskierte, und er durch mangelnde Schlafhygiene auffiel. Operative Eingriffe lehnte er strikt ab (vgl. Beschwerdebeilagen 6, 9).