Sie hat dem Beschwerdeführer zu diesem geplanten Vorgehen das rechtliche Gehör gewährt. In der Folge reichte der Beschwerdeführer einen «Gegenbericht zu der beabsichtigten Vorgehensweise» (amtliche Akten POM pag. 32) ein. Zusammengefasst führte er aus, bei der Verfügung handle es sich um einen kassatorischen Endentscheid, mit dem auch über die Kostenliquidation befunden werden müsse. Der Beschwerdeführer hat sich – was sich aus seinen Ausführungen ergibt – mit einer formlosen Erledigung eben gerade nicht einverstanden erklärt und verlangt, dass ein Rückweisungsentscheid zu ergehen habe.