17. Zunächst ist festzuhalten, dass die POM entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers kein Rückweisungsentscheid getroffen hat. In der Verfügung vom 18. März 2019 hat die zuständige Mitarbeiterin lediglich in Aussicht gestellt, dass die Eingabe des Beschwerdeführers ohne Gegenbericht zur Bearbeitung an die BVD weitergeleitet und das Beschwerdeverfahren als formlos erledigt betrachtet werde (amtliche Akten POM pag. 26). Sie hat dem Beschwerdeführer zu diesem geplanten Vorgehen das rechtliche Gehör gewährt.