5 Bei der Hafterstehungsfähigkeit handle es sich um einen Rechtsbegriff. Die Behörde müsse die Einschätzung zwingend einer Fachperson überlassen. Diese müsse sich nicht zwingend auf ein Gutachten stützen, ein Arztbericht könne bereits genügen. Vorliegend seien zwar Arztberichte vorhanden. Keiner äussere sich aber zu den Auswirkungen der Schlafapnoe auf eine allfällige Hafterstehungsfähigkeit.