Es sei unbestritten, dass er aktuell an einem schwergradigen obstruktiven Schlafapnoe-Syndrom leide, was sich aus den entsprechenden Arztberichten und dem Umstand, dass er nach wie vor eine IV-Rente beziehe, ergebe. Die BVD hätte ihn vor Erlass der Verfügung vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen zwingend anhören und seinen Gesundheitszustand abklären müssen. Ihm sei nun nichts anderes übrig geblieben, als ein Rechtsmittel zu ergreifen.