Es sei unerklärlich, wieso die POM die Beschwerde weiter bearbeitet habe, obwohl die Parteien mit der Weiterbearbeitung durch die BVD einverstanden gewesen seien. Das Vorgehen der POM stelle eine Rechtsverletzung dar und sei folgewidrig. Bereits dieser formelle Fehler führe zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids und zur Rückweisung an die BVD.