Er stelle diese jedoch als erheblich dramatischer dar, als sie in Wirklichkeit sein dürfte. Der Beschwerdeführer sei denn auch der einzige, der von einer akuten Gefährdung ausgehe. In keinem der vorhandenen Berichte werde eine solche auch nur ansatzweise erwähnt. Die APAP-Therapie sei schliesslich wegen subjektiver Wirkungslosigkeit und Malcompliance eingestellt worden. Der Beschwerdeführer habe die Therapie nur an 31 von 90 Tagen durchgeführt und wehre sich gegen operative Eingriffe, was darauf hindeute, dass die Schlafapnoe nicht in der dargestellten Stärke vorliege.