4. In der Folge führte die POM das Beschwerdeverfahren weiter und forderte die BVD zur Einreichung einer Vernehmlassung auf (amtliche Akten POM pag. 35 f.). Mit Vernehmlassung vom 1. Mai 2019 hielt die BVD an der angefochtenen Verfügung fest (amtliche Akten POM pag. 37 ff.). Nachdem der Beschwerdeführer am 20. Mai 2019 Schlussbemerkungen einreichte, fällte die POM am 7. Juni 2019 einen Entscheid. Sie wies die Beschwerde vollumfänglich ab (amtliche Akten POM pag. 50 ff.).