8.3 Das erstinstanzliche Urteil datiert vom 7. September 2018. Mit Verfügung vom 22. Januar 2019 wurde den Beteiligten die schriftliche Urteilsbegründung zugestellt. Im Februar/März 2019 reichten die Parteien ihre Berufungserklärungen ein bzw. nahmen sie zu den Berufungserklärungen der jeweils anderen Parteien Stellung. Ab April 2019 (Akten SK 19 30, pag. 2218) wurden den Parteien Terminvorschläge (für den Zeitraum zwischen September und Dezember 2019) für die Durchführung der Berufungsverhandlung unterbreitet.