8 Im Urteil 1B_101/2018 vom 16. März 2018 führte das Bundesgericht in diesem Zusammenhang aus: Die Verletzung des Beschleunigungsgebots kann nur zur Haftentlassung führen, wenn die Verfahrensverzögerung geeignet ist, die Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft in Frage zu stellen.