ausgerichtet ist, die Gesuchstellerin für das Berufungsverfahren in Haft behalten zu 6 können. So lastet die Staatsanwaltschaft der Gesuchstellerin den Umgang mit einer grösseren Menge Kokain an, als dies noch die Vorinstanz tat und es von der Gesuchstellerin anerkannt ist. Sollte auch die Kammer zu diesem Ergebnis gelangen, würde dies – mit Blick auf Vergleichsfälle und die von der Generalstaatsanwaltschaft angesprochene Tabelle FINGERHUTH – wahrscheinlich auch zu einer höheren Strafe führen.