In den Effekten der Beschuldigten wurden u. a. zwei Flugtickets Genf - Madrid für den 26.09.2016 gefunden. Es ist davon auszugehen, dass die Beschuldigte geplant hatte, das Land zusammen mit ihrer Tochter bereits am 26.09.2016 wieder zu verlassen. Die Beschuldigte lebt überdies in Spanien, sie hat dort zwei weitere Kinder. In der Schweiz verfügt sie weder über Bezugspersonen noch Familie. Sie kennt gemäss ihren Angaben nur einen gewissen „D.________“, von dem sie jedoch weder den Nachnamen noch die Adresse oder Telefonnummer in der Schweiz weiss.