An den für die Annahme der Fluchtgefahr massgeblichen Umständen habe sich bis heute nichts geändert. Aufgrund der bei den Effekten der Gesuchstellerin gefundenen Flugtickets sei davon auszugehen, dass sie die Schweiz noch am Tage ihrer Verhaftung habe verlassen wollen. Ferner verfüge sie in der Schweiz weder über ein Einkommen noch über Beziehungen, die für einen Verbleib in der Schweiz sprächen. Die Gesuchstellerin habe sodann keinen legalen Aufenthaltsstatus.