Die von der Generalstaatsanwaltschaft im Berufungsverfahren beantragte Freiheitsstrafe von fünf Jahren sei offensichtlich zu lang und könne nur darauf ausgerichtet sein, sie während des gesamten Berufungsverfahrens in Haft zu behalten. In Spanien sei sie sodann alleinerziehende Mutter von drei Kindern, welche auf ihre Unterstützung angewiesen seien. Die Betreuung der älteren beiden Kinder sei durch den Vater und ihre Schwester nur schwer sicherzustellen, so dass die Kinder regelmässig auf sich selber gestellt seien. Zudem sei es ihr momentan nicht möglich, einen regelmässigen Kontakt mit ihren zwei ältesten Kindern zu pflegen.