2. Mit Urteil vom 7. September 2018 wurde die Gesuchstellerin vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (mengen-, banden- und gewerbsmässig qualifiziert) und der mehrfachen Geldwäscherei schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Dagegen erhob die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 17. September 2019 Berufung. In ihrer Berufungserklärung beschränkte sie die Berufung auf den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und die Strafzumessung.