Da sich diese Massnahmen als nicht umsetzbar erwiesen, wurde die Gesuchstellerin vorerst provisorisch bei einer Vollzugsinstitution angemeldet und das Regionale Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 22. Dezember 2017 (Akten SK 19 30, pag. 486 ff.) um weitere drei Monate. Nachdem die Staatsanwaltschaft mit der Anklageerhebung am 15. März 2018 die Anordnung von Sicherheitshaft beantragte, konnte die Gesuchstellerin am 5. April 2018 in den vorzeitigen Strafvollzug eintreten.