454 ff.) und 26. September 2017 (Akten SK 19 30, pag. 471 ff.) wurde die Untersuchungshaft um jeweils drei Monate verlängert. Mit Verfügung vom 21. November 2017 hiess die Staatsanwaltschaft ein Gesuch der Gesuchstellerin um vorzeitigen Strafantritt gut, verband dies allerdings aufgrund der vorliegenden Kollusionsgefahr mit diversen Massnahmen (pag. 493). Da sich diese Massnahmen als nicht umsetzbar erwiesen, wurde die Gesuchstellerin vorerst provisorisch bei einer Vollzugsinstitution angemeldet und das Regionale Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 22. Dezember 2017 (Akten SK 19 30, pag.