Die Verfahrensleitung verfügt: 1. Das Gesuch um Haftentlassung wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten für das Haftverfahren, bestimmt auf CHF 400.00, werden zur Hauptsache geschlagen. 3. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Justizvollzugsanstalt C.________ Begründung: