1. Zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten, als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère Public du Jura bernois-Seeland vom 11. Mai 2018 und unter Einbezug der seinerzeit bedingt ausgesprochenen und nunmehr widerrufenen und zu vollziehenden Strafe (Gesamtstrafe). Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 211 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 21. Februar 2019 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Landesverweisung von 7 Jahren.