1.1. zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1‘950.00, wobei der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wurde; 1.2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 3 Tage festgesetzt wurde;