Insgesamt erscheinen der Kammer die auch von der Vorinstanz für das Tatverschulden ausgefällten 24 Monate Freiheitsstrafe angemessen. 14.4.2 Täterkomponenten und eigenständig auszusprechende Strafe Aufgrund des Strafbefehls des Ministère public du Jura bernois-Seeland vom 11. Mai 2018 war der Beschuldigte im Zusammenhang mit diesen Widerhandlungen vorbestraft. Auch wenn sich die verhängte Strafe noch nicht spürbar auswirkte, ist der Umstand, dass der Beschuldigte trotz des Strafbefehls unbeirrt im gleichen Stil weiterdelinquierte, erschwerend zu gewichten.