14.3 Hypothetische Gesamtstrafe und Bestimmung der Zusatzstrafe Die von der Kammer ausgefällte Freiheitsstrafe von 34 Monaten für die vor dem 11. Mai 2018 begangenen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist in einem nächsten Schritt mit der Grundstrafe (Strafbefehl vom 11. Mai 2018) von 60 Tagen Freiheitsstrafe zu verbinden.