47 StGB). Im Bereich der subjektiven Tatkomponenten handelte der Beschuldigte direktvorsätzlich mit dem Ziel, innert kurzer Zeit möglichst viel Geld zu verdienen. Soweit der Beschuldigte vorbrachte, die Motivation für den Drogenverkauf habe lediglich darin gelegen, seiner kranken Mutter eine medizinische Behandlung zu finanzieren, erscheint dies der Kammer vor dem Hintergrund seines taktierenden Aussageverhaltens als wenig überzeugender Versuch, sich selber in ein besseres Licht zu rü-