Die Einsatzstrafe bildet die Strafe der abstrakt schwersten Straftat, dies sind hier die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz […]. Der Beschuldigte hat in der Zeit vom 24.05.2017 bis zum 21.08.2017, vom 30.10.2017 bis zum 31.01.2018 und vom 24.04.2018 bis zum 25.07.2018 insgesamt 429 Gramm reines Heroin veräussert. Somit hat der Beschuldigte hat während 28,5 Wochen (24.5.2017 bis 21.8.2017 13 Wochen, 30.10.2017-31.1.2018 13 Wochen, 24.4.2018- 11.5.2018 2,5 Wochen) vor und 10,5 Wochen (11.5.2018-25.7.2018) nach dem Ersturteil vom 11.05.2018 Heroin verkauft.