14. Strafe für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das BetmG 14.1 Strafrahmen und Vorgehen der Kammer Neben den im vorliegenden Verfahren zu beurteilenden qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die der Beschuldigte zwischen dem 24. Mai 2017 und dem 25. Juli 2018 beging, wurde er mit Strafbefehl vom 11. Mai 2018 der einfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig erklärt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Die Vorinstanz führte diesbezüglich zutreffend folgendes aus: Es liegt somit ein Fall teilweiser retrospektiver Konkurrenz vor.