17 10.4.4 Gesamtwürdigung und erstellter Sachverhalt Insgesamt erachtet es die Kammer nach dem Gesagten als erstellt, dass sich der Beschuldigte während den Zeitspannen, die er gemäss den Einträgen in seinem Reisepass im Schengenraum verbrachte, in der Schweiz aufhielt und er sich hier dem Heroinhandel hingab.