Diese Aussage erklärt einerseits, weshalb sich der sichergestellte Chatverlauf lediglich über knapp zwei Wochen zieht. Andererseits indiziert der ständige SIM-Karten-Wechsel, dass der Beschuldigte bestrebt war, die Beweise über das Ausmass seiner Verkaufstätigkeit zu vernichten und darum vermutungsweise bereits über längere Zeit auf die im Chatverlauf dokumentierte Art und Weise deutlich über dem von der Vorinstanz angenommenen Durchschnittswert liegende Mengen Heroin verkaufte. Schliesslich deuten auch die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten darauf hin, dass die Vorinstanz mit ihrer Schätzung von 3‘900g verkauftem Heroingemisch keineswegs zu hoch griff.