Auch dem Chatverlauf lassen sich keine Hinweise auf Verkaufsunterbrüche an den Wochenenden entnehmen (pag. 127 ff.). Weiter gab der Beschuldigte bei seiner Einvernahme vom 25. Juli 2018 auf sein Mobiltelefon angesprochen an, er habe seine SIM-Karte alle 10-15 Tage ausgewechselt (pag. 97 Z. 293-295). Diese Aussage erklärt einerseits, weshalb sich der sichergestellte Chatverlauf lediglich über knapp zwei Wochen zieht.