Wie in Ziff. 10.4.1 und 10.4.2 hiervor ausgeführt, geht die Kammer aber davon aus, dass der Beschuldigte während seiner gesamten Anwesenheitsdauer in der Schweiz (und damit zwischen dem 24. Mai 2017 und dem 21. August 2017, dem 30. Oktober 2017 und dem 31. Januar 2018 sowie dem 24. April 2018 und dem 25. Juli 2018) Drogen verkaufte. Hätte der Beschuldigte durchwegs die vom Chatverlauf dokumentierten Mengen verkauft (rund 40g Heroingemisch pro Tag), würde dies für die relevanten Perioden zu einer hypothetisch verkauften Gesamtmenge von 10.92kg Heroingemisch führen (pag.