333 Z. 150). Er wisse nicht genau, wie die Substanz heisse, er konsumiere sie aber seit einer Woche (pag. 334 Z. 155 ff.). Erst bei seiner zweiten Anhaltung, als er mit sechs Minigrip à jeweils 5g und CHF 2‘400.00 in bar angehalten, an seinem Domizil weitere Drogen und Streckmittel sichergestellt wurden und ihm aufgrund der Auswertung der SIM-Karten beträchtliche Verkaufshandlungen nachgewiesen werden konnten, räumte er eine weitergehende Involvierung mit Drogen ein und gestand, Drogen verkauft zu haben. Auffällig ist, dass er auch in dieser Situation nur das eingestand, was er aufgrund der Beweislage nicht mehr abstreiten konnte.