14 auch auf der Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer, welche sich aus der Anwesenheit während der oben aufgeführten Zeitspannen ergibt (vgl. dazu S. 22 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 628). 10.4.2 Zur Tätigkeit des Beschuldigten in der Schweiz Wie von der Vorinstanz zutreffend ausgeführt (S. 15 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.