Weiter sei seine Mutter mit dabei gewesen, die sich wegen ihrer Krankheit in einem Spital habe untersuchen lassen. Auf entsprechende Nachfrage war der Beschuldigte aber weder in der Lage die Kontaktdaten seines Onkels zu nennen noch das Spital genauer zu bezeichnen, in welchem seine Mutter angeblich behandelt worden war (pag. 112 Z. 99-130). Zu seiner Aufenthaltsdauer präzisierte er, das zweite Mal sei er für 40 Tage geblieben und habe in einer Gärtnerei mit Blumen und Kräutern gearbeitet (pag. 122 Z. 636 f.). Beim ersten Aufenthalt sei er 1.5 Monate in Italien geblieben und dann zurück nach K._____ (Land) gegangen.