Danach hat der Beschuldigte in der Zeit zwischen dem 28. April 2018 und dem 9. Mai 2018 sowie am 25. Juli 2018 insgesamt (mindestens) 520g Heroingemisch (57.2g reines Heroin) verkauft. Mit den Erkenntnissen der Auswertung konfrontiert, gestand der Beschuldigte einen entsprechenden Handel ein und beantragte diesbezüglich oberinstanzlich einen Schuldspruch. Vom Beschuldigten eingestanden ist weiter der Besitz von 129g Heroingemisch (29.4g reines Heroin); dabei handelt es sich um die Drogen, welche bei seiner Anhaltung auf seiner Person bzw. an seinem Domizil sichergestellt werden konnten.