10 10.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die zu würdigenden Beweismittel vollständig aufgelistet und korrekt zusammengefasst, darauf wird verwiesen (S. 6 ff. erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 612 ff.). Es sind dies neben dem Anzeigerapport vom 26. September 2018 (pag. 68 ff.) in objektiver Hinsicht insbesondere der forensisch-chemische Abschlussbericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM; pag. 203 ff.), die Spurenauswertung des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern (KTD;