10. Erwägungen der Kammer 10.1 Allgemeine Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen der Beweiswürdigung ist auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zu verweisen (S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 618). 10.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte gesteht ein, in der Schweiz mit Heroin gehandelt zu haben und beantragt in diesem Zusammenhang selber, er sei für die Zeit zwischen dem 29. April 2018 und dem 9. Mai 2018 der Veräusserung von insgesamt 520g Heroingemisch (entsprechend 57.2g reinem Heroin) schuldig zu erklären.