619 f. und 621 f.). Bezüglich der umgesetzten Menge erwog sie, der Beschuldigte anerkenne, zwischen dem 28. April 2018 und dem 9. Mai 2018 485g Heroingemisch verkauft zu haben. Dies entspreche einer durchschnittlichen wöchentlichen Verkaufsmenge von 200-280g (5-7 Tage Woche). Unter Berücksichtigung von Einarbeitungszeit und schlechten Verkaufstagen sei die von der Polizei angenommene Durchschnittsmenge von wöchentlich 100g nachvollziehbar (S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 621 f.).