447). Dieser Vorwurf beruht auf einer Hochrechnung, welche die Polizei gestützt auf den sichergestellten Chatverlauf und die mutmassliche Anwesenheitsdauer des Beschuldigten vornahm. Sie ging davon aus, dass sich der Beschuldigte während 39 Wochen in der Schweiz aufhielt und während dieser Zeit durchschnittlich 100g Heroin pro Woche verkaufte (Anzeigerapport vom 26. September 2018, pag. 68 ff. und insb. pag. 77 ff.).