2. zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'950.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu einer Busse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 3 Tagen); 4. zu einer Landesverweisung von 7 Jahren mit Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem; 5. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). V. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. A.________ sei in den vorzeitigen Strafvollzug zurück zu schicken.