6 Staatsanwältin G.________ stellte für die Generalstaatsanwaltschaft ihrerseits die folgenden Anträge (pag. 715 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 18. April 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche wegen