5. Anträge der Parteien Der Beschuldigte liess anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung beantragen, das erstinstanzliche Dispositiv sei wie folgt abzuändern (pag. 714; Hervorhebungen im Original): Ziffer I.1.1 A.________ sei schuldig zu sprechen wegen mengenmässig qualifizierter