4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden ein aktueller Führungsbericht (datierend vom 13. November 2019, pag. 695 ff.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 4. Dezember 2019) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der mündlichen Berufungsverhandlung vom 6. Dezember 2019 wurde der Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache befragt (pag. 702 ff.).