3. Vorzeitiger Strafantritt Der Beschuldigte stellte am 23. Januar 2019 ein Gesuch um Gewährung des vorzeitigen Strafvollzugs, welches die Vorinstanz mit Verfügung vom 30. Januar 2019 guthiess (pag. 479 ff.). Der Beschuldigte konnte den vorzeitigen Strafvollzug am 21. Februar 2019 im Regionalgefängnis E.________ antreten. Per 19. Juni 2019 erfolgte die Verlegung in die Justizvollzugsanstalt (JVA) F.________ (pag. 663 f.), von wo aus der Beschuldigte auch zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung zugeführt wurde.