Von den insgesamt 120 Strafeinheiten werden deshalb 20 Strafeinheiten, ausmachend CHF 1‘200.00, als Verbindungsbusse ausgesprochen. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung beträgt 20 Tage. Für die verbleibenden 100 Strafeinheiten erfolgt eine Verurteilung in Form von 100 Tagessätzen Geldstrafe zu CHF 60.00, ausmachend CHF 6‘000.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs auf eine Probezeit von drei Jahren. IV. Kosten und Entschädigung