Die negativen Konsequenzen, die die Straftat für den Beschuldigten hatte, haben ihm einen spürbaren Denkzettel verpasst, zumal sich sein eigenes Unternehmen gerade im Aufbau befand und seine finanziellen Verhältnisse angespannt waren. Dies wird denn auch von der Generalstaatsanwaltschaft nicht in Frage gestellt.