In der Folge stieg er in sein Auto und verursachte frühmorgens kurz nach 05.00 Uhr mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.44 Promille einen Unfall, indem er auf einem Waldweg die Beherrschung über sein Auto verlor und gegen einen Betoneinlaufschacht am linken Strassenrand fuhr, wodurch der Pneu seines Autos beschädigt wurde. Die Vorinstanz kam zum Schluss, dass der Unfall den Beschuldigten gezwungen hatte, sein Auto an einem nächstmöglichen Ort zu parkieren, er aber ursprünglich beabsichtigt hatte, die ganze Strecke von 13 km mit dem Auto nach Hause zu fahren.