II. Sachverhalt / Beweiswürdigung / Rechtliches Der Beschuldigte besuchte vom 25. auf den 26. Dezember 2017 ein Waldfest, an welchem er auch Alkohol konsumierte. In der Folge stieg er in sein Auto und verursachte frühmorgens kurz nach 05.00 Uhr mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.44 Promille einen Unfall, indem er auf einem Waldweg die Beherrschung über sein Auto verlor und gegen einen Betoneinlaufschacht am linken Strassenrand fuhr, wodurch der Pneu seines Autos beschädigt wurde.