1. zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 70.00, total ausmachend CHF 7‘000.00, mit bedingtem Vollzug bei einer Probezeit von 3 Jahren; 2. zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘400.00; 3. zu den Verfahrenskosten oberer Instanz.» Rechtanwalt B.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 265): «1. Die Berufung sei abzuweisen und in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland sei der Beschuldigte zu verurteilen