5. Anträge der Parteien In ihrer Berufungsbegründung vom 30. August 2019 stellte die Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 254 f.): «I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. Mai 2019 in Rechtskraft erwachsen ist mit Bezug auf die Schuldsprüche wegen qualifizierten Fahrens in angetrunkenem Zustand und einfacher Verkehrsregelverletzung sowie mit Bezug auf die Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 400.00 und zu den Verfahrenskosten erster Instanz. II. A.________ sei zu verurteilen